Wer braucht den Werkschutzlehrgang I+II?
Viele Auftraggeber fordern neben einer Basisqualifikation
(Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) erweiterte Kenntnisse in der
Sicherheitsausbildung.
Mit der Zusatzqualifikation „Werkschutzlehrgang I - II“ können Sie
Ihre Verdienstmöglichkeiten im Bewachungsgewerbe erhöhen. Sie können
z.B. an Gerichten für Zugangs- und Personenkontrollen eingesetzt werden.
Die Werkschutzlehrgänge können als einzelne Lehrgänge oder in Verbindung mit anderen Lehrgängen wie z.B.
der Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO oder der Fachkraft für Schutz und Sicherheit absolviert werden.
Außerdem stellen die Werkschutzlehrgänge I-IV den Grundbaustein zur Ausbildung zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft dar.
Inhalte:
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Schutz- und Sicherheitstechnik
- Umgang mit Menschen
Abschluss:
Werkschutzlehrgang I-II