Wer braucht die Waffensachkunde gem. § 7 WaffG?
Die erfolgreich abgeschlossene Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
ist eine der Voraussetzungen, um einen bewaffneten Wachdienst, z.B.
Geld- und Werttransport, Schutz von besonders gefährdeten Personen oder
das Bewachen militärischer Anlagen, zu übernehmen.
Inhalte gem. Rahmenstoffplan der IHK:
- Rechtskunde
- Waffentechnik
- Innen- und Außenballistik
- Verteidigungsschießen
- Praktisches Schießen
Es wird u.a. an folgenden Waffenarten ausgebildet:
- Selbstladepistole 9 mm
- Revolver Kal. 38iger Spezial und 357 Magnum
- Selbstladebüchse
- Repetierbüchse
- Signalpistole
Abschluss:
Waffensachkunde gem. § 7 WaffG