Die Sachkundeprüfung wird durch den § 34 a der Gewerbeordnung
verpflichtend vorgeschrieben, um folgende Tätigkeiten als Mitarbeiter im
Bewachungsgewerbe ausführen zu dürfen:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in
Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B.
Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren)
- Schutz vor Ladendieben
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Flüchtlingsunterkünften
- Leitende Position auf Großveranstaltungen
- Gewerbeanmeldung möglich
Inhalte gem. Rahmenstoffplan der IHK:
Vermittlung der prüfungsrelevanten Themen und Inhalte, sowie Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung der IHK.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutzrecht
- Bürgerliches Recht
- Strafrecht
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV´s)
- Umgang mit Waffen
- Umgang mit Menschen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Abschluss:
Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO