Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist die nächsthöhere
Qualifikation nach der Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO. Die Geprüfte
Schutz- und Sicherheitskraft ist die neue Bezeichnung der
Werkschutzfachkraft, die es noch bis vor einigen Jahren gab.
Mögliche Einsatzgebiete sind generell alle Tätigkeiten in der
Sicherheitsbranche, darüber hinaus die Tätigkeiten in
Sicherheitsabteilungen von Großkonzernen und bei industriellem
Werkschutz, wie z.B. von Atomkraftwerken, speziellen Objekten und in
leitenden Positionen.
Inhalte gem. Rahmenstoffplan der IHK:
Vermittlung der prüfungsrelevanten Themen und Inhalte, sowie Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung der IHK.
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit.
Abschluss:
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft