Beschreibung zu fachkundige Stellungnahme Tragfähigkeitsbescheinigung ALG I etc.
Beschreibung
fachkundige Stellungnahme Tragfähigkeitsbescheinigung ALG I etc.
Zur Beantragung des Gründungszuschusses, des Einstiegsgeldes oder weiterer nicht rückzahlbarer Zuschüsse verlangt die Agentur für Arbeit eine fachkundige Stellungnahme, auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt.
Mit dieser bescheinigt eine von der Agentur für Arbeit zugelassene Stelle Ihrem Gründungsvorhaben die ökonomische Tragfähigkeit.
Das Beraterstudio GmbH ist zur Ausstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung berechtigt.
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