Beschreibung zu Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Beschreibung
Nein, Mediation ist nicht unbedingt bei einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht nötig. Das kann man sich schon selber mit jenen ausmachen, denen man sein Leben beziehungsweise sein Wohl anvertrauen möchte. Während die Patientenverfügung dem Arzt eine Art Anleitung geben soll, wie er denn im Falle, dass der verfügende Patient nicht mehr äußerungsfähig sein sollte mit dessen Behandlung fortfahren sollte.
Sollen dann alle möglichen und zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt werden, um das Leben zu verlängern oder gibt es Behandlungsmethoden, welche der Patient ablehnt. Es bedarf hier (zumindest für die verpflichtende Verfügung) auch einer ärztlichen Aufklärung über die zum Zeitpunkt der Beratung möglichen lebensverlängernden Maßnahmen, nachdem der Patient hier eine sehr schwerwiegende und weitreichende Verfügung nur gut beraten treffen soll. Nachdem es bei der Patientenverfügung auch nicht um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft handelt, sondern eine einseitige Aussage des Verfügenden, ist die Entscheidung freilich ausschließlich dem Verfügenden überlassen. Dennoch wären Gespräche zwischen dem Verfügenden und seinen Vertrauenspersonen wichtig und können begleitet werden. Stehen möglicherweise ethische Fragen, religiöse Aspekte oder auch juristische Bedenken im Raum und müssen angesprochen werden?
Hier ist es wichtig, nicht nur dem Wunsch der verfügenden Person unbedingten Vorrang zu geben, sondern auch allfällige persönliche Hindernisse bei jenen Personen einzubeziehen, welche als Vertrauenspersonen genannt werden. So wäre die Ablehnung einer Herz-Lungenmaschine hier im möglichen Konflikt zu der religiös motivierten Einstellung der Vertrauensperson, Leben unter allen Umständen zu verlängern. Allfällige Unvereinbarkeiten müssen rechtzeitig besprochen werden um in Zukunft keine Hindernisse darzustellen. Nein, nicht unbedingt im Rahmen einer formellen Mediation, doch schaden die Erkenntnisse und die Regeln der Mediation nicht, um alle möglichen Aspekte zu beleuchten.
Die Vorsorgevollmacht ist im Vergleich zur reinen Patientenverfügung eine umfangreichere Erklärung. In ihr werden weniger Anleitungen gegeben, sondern wird eine Vollmacht für den Fall erteilt, dass die vollmachtgebende Person die Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit verlieren sollte. Für diesen genau definierten Fall kann nun eine Person genannt werden, welche im Sinne des Vollmachtgebers (der Vollmachtgeberin) die Entscheidungen trifft. Im Rahmen eines Formulars können weitgehende Anleitungen gegeben werden, doch ist es wichtig, dass auch hier ein eingehendes Gespräch nicht nur mit dem beratenden Arzt und dem Anwalt/Notar/Vertreter des Vetretungsnetzes stattfindet, sondern eben auch mit jener Person genau über die Wünsche des Vollmachtgebers gesprochen wird. Im Rahmen der Gespräche können die Bedenken angesprochen werden, können auch jene Gedanken, die in einem 4-Augengespräch aus Rücksicht und Scham nicht ausgesprochen werden auf den Tisch kommen. Nur so werden die Wünsche des Vollmachtgebers klar, können mit dem/-r Bevollmächtigten abgesprochen werden.
Die Alternative, dass man zwar mit einer entsprechenden Vollmacht und dem damit verbundenen Vertrauen ausgestattet ist und eben nicht genau um die Wünsche des Vaters/derMutter oder des Partners weiß, wäre unerfreulich.
Daher ist hier eine intensive Auseinandersetzung anzuraten. Wer sich einmal das umfassende Formular angesehen hat, weiß was ich meine.
Mediation muss nicht immer nur im Konfliktfalle eingesetzt werden. Die sogenannte Gestaltungsmediation hilft vielmehr auch dabei, gleichgerichtete Interessen bestmöglich zu verbinden, um so dem Bedürfnis aller Beteiligten bestmöglich nachzukommen. Es braucht hier kein langwieriges Setting, sondern schlicht nur die passenden Fragen, um zum richtigen Ergebnis zu kommen. Erfahrung in Mediation und Familienberatung hilft dabei, es geht schließlich um eins der wirklich wichtigen Dokumente.
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