Beschreibung zu Qualifizierung Betreuungsassistent
Beschreibung
Was ist ein Alltagsbegleiter/Betreuungsassistent?
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde der Beruf der Betreuungskraft nach § 87b SGB XI geschaffen: Sowohl stationäre Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheime als auch teilstationäre Tagespflege-Einrichtungen können seither das sog. zusätzliche Betreuungspersonal einstellen. Derzeit gibt es in Deutschland rund 25.000 Betreuungskräfte, laut Pflegestärkungsgesetz I soll es in den nächsten Jahr
en bis zu 45.000 werden. Wer die entsprechende Qualifikation erworben hat, darf sich „Betreuungskraft oder Seniorenbetreuer bzw. Alltagsbegleiter gem. § 87b SGB XI“ nennen.
Aber auch in der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte willkommen. Ihre Betreuungsleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt, entweder über die Verhinderungspflege oder im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Teilnahmevoraussetzung:
Mindestalter 25 Jahren
Kenntnisse in der deutschen Sprache(A2 / B1)
Gesundheitliche und persönliche Eignung
Keine vorherige Ausbildung erforderlich
Hauptschulabschluss 10a oder 9 Abgangszeugnis mit einem Orientierungspraktikum
Freude am Umgang mit Menschen
hohes Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen
Ihre Zertifikate:
§ "Zertifizierter Betreuungshelfer gemäß den Richtlinien nach §43b und 53c SGB XI
§ Teilnahmebescheinigung der Akademie am Rhein (AAR)
Einsatzbereiche:
· Altenwohn- und Pflegeheimen
· Mobiler Pflegedienst (ambulante Pflege)
· Altenbetreuungsdienst
· Demenzbetreuung
· Betreutes Wohnen
· Hauswirtschaftlicher Bereich
· Krankenhäusern
· Kliniken / Hospizen
· Privathaushalte
Fördermittel:
Bei Vorliegen bestimmter individueller Voraussetzungen, die die Arbeitsagenturen/Jobcenter prüfen, können Leistungen nach dem SGB III gewährt werden. Sowie auch durch die Rentenversicherung oder auch privat bezahlt werden.
Weitere Informationen
Kursstart: 09.12.2019
Lehrgangsdauer: 8 Wochen, inkl. 2 Woche Betriebspraktikum in Vollzeit.
Mo-Fr 8.15 – 15.30 Uhr