Beschreibung zu Pflichtunterweisungen regelmäßig jährlich, Minimierung von Unfällen
Beschreibung
Die jährliche Unterweisung für Bedienpersonal von
Flurförderzeugen Stapler, Erdbaumaschinen, Krananlagen, Hubarbeitsbühnen und Steiger ist Pflicht u wird gemäß §12 des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und §12 der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) sowie nach §4 DGUV 1 gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Ziele
einer Unterweisung sind die sachgemäße Bedienung und der routinierte Umgang, um
somit einen sicheren Einsatz z.B. von Arbeitsbühnen zu gewährleisten. Das Schulungszentrum
für Bauwesen und Logistik Geimer bietet regelmäßig nach vorherigem Telefonat, Termine
an, aber auch individuell abgestimmte sowie Inhouse Schulung
Warum eine Unterweisung für Bühnenbediener wichtig ist
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund die regelmäßige
jährliche Teilnahme an einer Unterweisung vorgeschrieben. Bediener von
Stapler, Bagger Radlader usw., Krananlagen Hubarbeitsbühnen sollen in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und
entsprechende Schutzmaßnahmen anzuwenden. Durch ein routiniertes und
umsichtiges Arbeitsverhalten kann ein großer Teil an Arbeitsunfällen vermieden
werden. Eine regelmäßige Wiederholung sorgt dafür, dass das Wissen zu Gefahren
und Schutzmaßnahmen stets präsent und aktuell ist.
Unternehmer erfüllen durch die Unterweisung ihres
Bedienpersonals ihre rechtlichen Pflichten
Bediener erhalten Kompetenz in der Auswahl der Schutzausrüstung
und Fachwissen zu den Sicherheitsmaßnahmen, die beim Einsatz von
Hubarbeitsbühnen notwendig sind.
Minimierung von Störungen und Unfällen
Effiziente und sichere Einsätze von Hubarbeitsbühnen durch
geschultes und unterwiesenes Bedienpersonal optimierte Arbeitsverfahren durch
umfassend informiertes Bedienpersonal