Beschreibung zu PATENTZEICHNUNGEN. Fertigung von CAD Patentzeichnungen (Germany) - (Neuss- / Düsseldorf)
Beschreibung
PATENTZEICHNUNGEN. Fertigung von CAD
Patentzeichnungen (Germany) - (Neuss- / Düsseldorf)
Patent-
und Gebrauchsmusterzeichnungen werden für das Deutsche Patent- und
Markenamt, das United States Patent and Trademark Office und andere
Patentämter weltweit verwendet.
Patentzeichnungen werden nach
aktuellen Normen und Richtlinien gefertigt werden.
Auf diesen
Zeichnungen werden wichtige für Anmeldung Einzelheiten
dargestellt.
Darstellungen / Ansichten sollten sichtbar und
erkennbar hervorgehoben werden.
Die Einzelheiten / Ansichten /
Darstellungen bekommen Positionsnummern.
Besonders in der
Zusammenstellung werden die patentierte Einzelheiten, Unterbaugruppen
und Baugruppen hervorgehoben werden.
Weitere nicht patentierte
Einzelheiten / Ansichten / Darstellungen sollen vereinfacht
dargestellt werden.
Darstellung nicht unten Patent genommenen
Ansichten, die sichtbar nur Standard in der Technik sind, soll
vereinfacht werden.
Alle Patentzeichnungen müssen in
digitalisierter Form dem Patentamt vorgestellt
werden.
Voraussetzungen für Patentzeichnungen.
1.
Abbildungsfläche: max. 26,2 x 17 cm.
2. Hoch- oder Querformat
ist erlaubt.
3. Ränder: oben 2,5 cm / unten 1 cm / Seitenrand
2,5 cm / rechter Rand 1,5 cm.
4. Für Konturen Farbe Schwarz
anwenden. Strichstärke soll genau wie in genormten technischen
Zeichnungen verwendet werden.
5. Graue schattierte Flächen
vom CAD-System sind nicht erlaubt.
6. Schattierungen von
Schnittlinien Brüchen sollen als dünne Linien dargestellt
werden.
7. Durchführung von Positionsnummern und Bezugslinien
mit Hinweisen sollen nicht durch schraffierte Kanten des Werkstücks
bedeckt werden.
8. Gescannte Zeichnungen, die verkleinert
werden, sollen immer eine lesbar sichtbare Zeichnung beinhalten.
9.
Min. Höhe der Beschriftung soll 3,2 mm betragen. Bestens jedoch
Normen von technischen Zeichnungen halten.
10. Keine
Sonderzeichen verwenden, die nach dem Konvertieren nicht lesbar sind,
nicht verwenden.
11. Nur kurze Hinweise auf der Zeichnung sind
erlaubt. Keine schriftliche Erklärungen sind erlaubt.
12. Die
Versendung per Mail von Patentzeichnungen soll verschlüsselt
sein.
ENGINEERING MASDCHINENBAU
Christoph Krause,
Dipl.-Ing.(TU)
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