Beschreibung zu Microsoft Windows 10 HOME oder PROFESSIONAL deutsch Key Pro
Beschreibung
Windows 10 Professional Key deutsche Version 32/64 bit
oder
Windows 10 Home Key deutsche Version 32/64 bit
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Ihre Vorteile
✅ Versand am gleichen Werktag
✅ Original Produktschlüssel
✅ Installationsanleitung
✅ Zeitlich unbegrenzt nutzbar
✅ Email Support
Achtung:
Sie erhalten keine DVD, sondern einen Produktschlüssel per Ebay
Nachricht mit dem Sie Windows 10 Professional aktivieren können. Windows
kann mit diesem Key nur einmalig aktiviert werden. Die Nutzungsdauer
ist unbegrenzt. Die Rücknahme von Produktkeys ist ausgeschlossen. Dieser
Key ist nur für Neuinstallationen und aktiviert nicht bestehende
Installationen.
Lieferumfang:
- 1 Aktivierungsschlüssel
- Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
Rechtliches:
Verwendete
Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen. Inhalte und
Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Bilder dienen lediglich zur
Illustration (Produkt-Beschreibung). Alle Abbildungen,Logos und Icons
etc. dienen lediglich zur Beschreibung des Kaufangebotes.
Microsoft
Office und Windows sind eingetragene Marken der Microsoft Corporation.
Verwendete Namen oder Bilder bleiben Eigentum der jeweiligen Firmen.
Hinweise zum Angebot gebrauchter Software:
1. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts im Sinne des § 69c Nr. 3 UrhG ist eingetreten.
2. Der Urheberrechtsinhaber hat für die Software vom Ersterwerber eine angemessene Vergütung erhalten.
3. Die Software kann ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden.
4. Updates sind gewährleistet
5.
Der Ersterwerber hat keine Programmkopie zurückbehalten. Einen
Datenträger gibt es nicht. Das Produkt muss heruntergeladen werden.
Die zum Verkauf gebrauchter Software benötigten Voraussetzungen sind erfüllt.
Rechtslage:
"Ein
Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'gebrauchten'
Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen
Programme ermöglichen, nicht widersetzen."
Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH):
Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtsprechendes Organ
der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt
und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich
rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der
Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online
übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013
hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die
Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch
bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH
anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in
einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer
Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig
fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer
Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei
online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut
herunterladen darf: Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des
Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber
verbesserten und aktualisierten Fassung, so der EuGH. Der Gerichtshof
ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom
24. April 2012 hinaus.