Beschreibung zu Hessen: Hilfe beim Wohnungsverkauf
Beschreibung
PROVISIONSFREI ! Wir helfen beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung.
Provisionsfrei! Wir bieten unsere Hilfe an.
Sie haben die Eigentumswohnung – wir den passenden Käufer!
Warum Sie über Manuela Weber Immobilien verkaufen sollten!
- mehr als 30 Jahre Immobilienkompetenz
- ständige Erreichbarkeit und Wochenend-Service
- Vermarktungsdauer ca. 3 Monate
- 95 % Kundenzufriedenheit
- über 1.000 verkaufte Immobilien seit 1982
Wir kennen den Markt und die Menschen in Hessen bestens, wir vermitteln und verkaufen seit über 30 Jahren äußerst engagiert, kompetent und sehr persönlich Wohn- und Gewerbe-Immobilien im Rhein-Main-Gebiet.
Gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit nehmen wir uns noch so richtig Zeit für Sie und Ihre Immobilie.
Der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung Hauses ist nach wie vor PROVISIONSFREI für den / die Verkäufer.
Info:
Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen
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Tel. 06074-922615, täglich erreichbar von 10.00 bis 22.00 Uhr.
Impressum: Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen (kurz: Manuela Weber Immobilien) Inhaber und Geschäftsführer: Manuela Weber, Immobilienkauffrau Telefon international: +49 60 74 92 26 15 / Telefax international: +49 60 74 92 26 16Telefon national: 06074 – 922 615 / Telefax national: 06074 – 922 616 email: mwimmo@********* / Internet: ********* Art des Unternehmens: Personengesellschaft Sitz des Unternehmens: 63322 Rödermark, Robert-Bloch-Str. 21 Zulassung des Unternehmens: Die Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch den Landrat des Landkreises Offenbach am Main.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist: Kreis Offenbach/Main, Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach. (*********) Berufshaftpflicht: ivd Deutschland Vermögensschadenhaftpflicht: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin
Verbraucherinformation Streitschlichtung: Informationen zur Online-Plattform zur Streitbeilegung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
*********
Energieausweis: Sollte ein aktueller Energieausweis gem. ENEV2009/2014 noch nicht vorliegen, so haben wir die Eigentümer/Vermieter aufgefordert, diesen zu beantragen. In solchen Fällen gilt der Energieausweis als „beantragt“.