Beschreibung zu Gefahrgutkoffer Gefahrgutausrüstung nach GGVSE/ADR mit 2 Feuerlöschern, neu
Beschreibung
Gefahrgutkoffer nach GGVSE/ADR befüllt inkl. 2 geprüften neuen Feuerlöschern (6 kg und 2 kg) für LKWs bis 7,5 t
Gefahrgutkoffer mit Inhalt nach GGVSE/ADR Vorschrift (mitzuführen
bei Gefahrguttransporten)mit Tragegriff und Schnappverschlüssen: Länge:
51 cm - Breite: 24 cm - Höhe: 24 cm
Der Koffer dient zugleich als Auffangbehälter
Inhalt:
Augenschutzbrille dichtschließend, CE gekennzeichnet
Augenspüllösung 200ml mit AuffangschaleBesen aus Holz mit Naturborsten (Kokos)
Handlampe (gummiummantelt), spritzwassergeschützt, inkl. Batterien
Gummistiefel säurebeständig mit CE Kennzeichnug, Gr. 44-46
Moldex Gas-Atemschutzmaske der Serie 8000 (der Maskenkörper ist wiederverwendbar) - Angaben der Filter:
ABEK1P3RD
(organische/anorganische/saure Gase, Ammoniak, Partikel inkl.
radioaktiven und biochemischen Stoffen) haltbar bis 2025
Schaufel Metall mit Holzgriff
Schutzanzug Kategorie III mit CE 0516 Kennzeichnung - genähter Overall mit Kapuze, Arm-/Bein-/Taillengummi, Größe XXL
Schutzhandschuhe mit CE 0334 Kennzeichnung, baumwollbeflockt aus Naturlatex, säurebeständig, Größe 10-10,5
Kanaldeckelabdeckung
Praktisch: Der Koffer ist platzsparend konzipiert und passt somit in jedes Führerhaus!
Geprüfte Feuerlöscher 6 kg und 2 kg mit ABC-Pulver.Die Feuerlöscher werden immer aktuell geprüft - d.h. im Verkaufsmonat!
Die Prüfplakette ist somit immer aktuell!
Bei dem 2 kg Feuerlöscher ist eine Kfz-Halterung beiliegend.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Qualitätsware, d.h. GS geprüft und CE gekennzeichnet!
Bei LKWs über 7,5 t werden 2 Feuerlöscher à 6 kg benötigt!
1 Informationen über Umwelt und Entsorgung
1.1 Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien Unsere Rücknahmepflicht als Händler:
Wir
sind als Händler, gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus,
die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen.
Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher: Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll.
Seit
1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger,
verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die
speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen.
Falls Sie
Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie bitte
darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist.
Batterien sind
mit dem Zeichen und einem der chemischen Symbole * Cd (=Batterie enthält
Cadmium), * Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder * Pb (=Batterie
enthält Blei) versehen.
1.2 Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Die
Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der
elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis
zur Digitalkamera, egal wie alt.
Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen.
Die
Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung
angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B.
Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.