EPILEPSIEKLINIK TABOR
Die Epilepsieklinik Tabor in Bernau ist die einzige Fachklink dieser Ausrichtung in Brandenburg und versorgt im Verbund des Epilepsiezentrums Berlin- Brandenburg die gesamte Region und angrenzende Bundesländer. Einer der größten Diakonischen Verbünde Europas bietet unser Haus mit modernster Ausstattung und einer großen Ambulanz sowie 56 Betten das Leistungsspektrum konservativer Epileptologie und klinisch- neuropsychologischer Diagnostik vollständig ab.
Wir suchen
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit/Teilzeit und unbefristet
Verstärkung als
Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) und
Altenpfleger (m/w/d)
Das Besondere an uns:
Wunschplanung
eine attraktive Vergütung nach AVR DWBO (EG 7: 3056,33 € bis 3538,91 €)
unbefristeter Arbeitsvertrag mit 40 Stunden/ Woche
Kinderzuschlag (Vollzeit: 1060,20 € pro Kind/Jahr)
Betriebliche Altersvorsorge die komplett durch den Arbeitgeber finanziert wird (4 % des Bruttogehalts)
Jahressonderzahlung und Vermögenswirksame Leistungen
Möglichkeit des Erwerbs eines Job-Ticket
interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
sehr gute Anbindung an das ÖPNV-Netz
Ihr Profil:
abgeschlossene Berufsausbildung zum Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) oder
Altenpfleger (m/w/d)
Engagement und Freude bei der Arbeit
freundliche und höfliche Umgangsformen
selbständiges, verantwortungsvolles und teamorientiertes Arbeiten
Ihre Aufgaben:
eine fachkundige Betreuung der Patienten/-innen unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation
eigenverantwortliche Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung sowie therapeutischer Maßnahmen nach epileptologischem Konzept
Jetzt sind Sie dran!
Bewerben Sie sich gerne mit Ihren Unterlagen unter der Registriernummer
01Tabor22
per Mail direkt an
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Haben Sie noch Fragen? Dann besuchen Sie doch gerne unsere Webseite
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oder kontaktieren Sie unsere Pflegedienstleitung Herrn Kropp unter 030 5472-2110
Zum Schutz der vielen Menschen, die auf Behandlung, Förderung und Unterstützung durch die v. Bodelschwinghschen Stiftungen angewiesen sind, können wir grundsätzlich nur Personen mit dem Nachweis eines vollständigen COVID-19-Impfschutzes, einem bestehenden Genesenenschutz oder einem ärztlich attestierten, dauerhaften Impfhindernis beschäftigen (§ 20a IfSG).