Beschreibung zu Bedienberechtigung Hebebühnen + Steiger
Beschreibung
Sicherheit im Umgang mit Hubarbeitsbühnen gewährleisten!
Wir das Schulungszentrum Geimer bilden Sie für den Einsatz
von Arbeitsbühnen + Steiger Aus-Fort-Weiter. Zu beachten ist, das die Berufsgenossenschaft
einen Berechtigungsnachweis/Lenkberechtigung fordert!
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Steiger ist mit
zahlreichen unterschiedlichen Gefährdungen verbunden, z. B.:
Verlust der Standsicherheit der Maschine, beispielsweise
durch eine fehlerhafte Aufstellung oder mangelhafte Abstützung
mechanische Gefährdungen (Quetschungen, Abscheren), Anfahren
von Gegenständen
Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Passanten
Lärm und Vibration, beispielsweise bei Dieselmotoren
herabfallende Gegenstände, etwa aufgrund der ungesicherten
Mitnahme von Material und Werkzeugen
Gefährdungen durch Flüssigkeiten oder Gase, z. B.
Batteriesäure, Motorabgase
Medien unter Druck, z. B. Hydraulikflüssigkeit
Wärme und Kälte , elektrischer Strom, beispielsweise bei
Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Freileitungen, Arbeiten im
öffentlichen Verkehrsraum
psychische Belastungen wie Stress, Überforderung, Zeitdruck
Stolpern, Rutschen oder Stürzen, beispielsweise beim Ein-
oder Aussteigen
Einige Gefährdungen lassen sich konstruktiv vermeiden oder
verringern, die von Scher- und Quetschstellen ausgeht. Die DIN EN 349
„Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von
Körperteilen“ definiert Mindestabstände, die eingehalten werden müssen, um
Quetschgefahren auszuschließen:
Berechtigungen zum Führen von aller Hebebühnen, Scheren-,
Gelenkarmbühnen + Steiger
Führerschein zum Erfolg! Schulungszentrum für Bauwesen
und Logistik Geimer *********
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