Beschreibung zu Arbeitsbühnen +Steiger Fahrerschulungen mit Befähigungsnachweise
Beschreibung
Ausbildungen Arbeitsbühnen +Steiger Fahrerschulungen mit Befähigungsnachweise
Beschreibung des Seminars
Der Bedienerausweis befreit nicht von
der jährlichen Unterweisungspflicht gemäß § 12 ArbSchG.
In der Vorschrift der Berufsgenossenschaft in § 3 DGUV G 308
- 008 ist geregelt, dass nur ausgebildete Personen, die ihre Befähigung
nachgewiesen haben, Arbeitsbühnen bedienen dürfen.
Die Ausbildung dient dazu, den richtigen Umgang mit
Arbeitsbühnen zu erlernen, bestehende Vorschriften kennen zu lernen und
umzusetzen. Hierdurch werden Personen- und Sachschäden minimiert, da mögliche
Gefahren und Unfallrisiken genannt werden.
Die Ausbildung ist in einem theoretischen u praktischen
Teil untergliedert.
Der theoretische Teil umfasst:
- Vorschriftenwesen, Arbeitsbühnen u Unfallgeschehen
- Verantwortung und Haftung beim Betrieb, Grundwissen Arbeitsbühnentechnik,
- Allgemeine Verhaltensregeln, Tägliche Kontrolle, Wartung und UVV-Prüfung
- Standsicherheit und Abstützung, PSA gegen Absturz
Der theoretische Teil schließt mit einer Prüfung ab.
Der praktische Teil umfasst:
- Einweisung in die Arbeitsbühne, Tägliche Kontrolle, Bedienübungen
Der praktische Teil schließt mit einer Prüfung ab.
Voraussetzung für das Erlangen
- Mindestalter 18 Jahre
- Für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist.
- Verantwortungsbewusst und vorsichtig handelt.
Tel: 069 15610522, ********* Ihr Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer